1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und ElephantCatering (nachfolgend Caterer oder
Catering genannt), gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbestimmungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung müssen schriftlich festgehalten werden.
1.3. Sollten einzelne Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, trifft dies nicht auf die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und die darunter geschlossenen Verträge zu.
2. Warenangebot und Angebotslegung
2.1. Das Speisenangebot richtet sich nach der Saison. Der Caterer behält sich das Recht vor einzelne Artikel, die vorübergehend nicht vorhanden, bzw. verfügbar sind, gegen zumindest gleichwertige Ware
auszutauschen. Da das Angebot als Vorschlag dient, kann der Kunde das Angebot nach seinen Wünschen abändern.
2.2. Alle Speisen können aufgrund produktionstechnischer Gegebenheiten Spuren von Allergenen, Nussschalen, Kernen und dergleichen enthalten.
2.3. Für die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen, die der Kunde zur Verfügung stellt, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung.
2.4. Alle Angebote sind freibleibend sofern nichts anderes vereinbart wird. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2.5. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Angebotsbestandteil, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
2.6. Angebote, Planungen, Konzepte usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum des Caterer. Jede anderweitige Verwertung sowie die Vornahme von
Änderungen ohne Zustimmung vom Caterer ist zu unterlassen.
2.7 Das Angebot ist Personenbezogen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Bestellung und Lieferung
3.1. Zugesagte Termine werden bei normalen Voraussetzungen eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art wie z.B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen
Pflichten.
3.2. Mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung ist die endgültige Personenanzahl an den Caterer bekannt zu geben, um die Qualität der Speisen garantieren zu können. Sollten innerhalb der 10 Werktage
Änderungen geschehen, ist der Caterer berechtigt Alternativen zu servieren.
3.4. Technische Änderungen der Produkte, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
3.5. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt das Catering keine Haftung.
3.6. Die Verantwortung für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Bei entstandenen Schäden oder Verlusten wird der Caterer schad-, und klaglos gehalten und etwaige Rechnungen werden an den Kunden weitergeschickt.
3.7. Die Kosten die aufgrund von Ersatzlieferungen, höheren Personalbedarfs, Speisen- und Getränkeadaptionen, die für einen reibungslosen Ablauf vor und während der Veranstaltung notwendig sind, sind vom Kunden zu tragen.
3.8. Mögliche Abschlagszahlungen oder Mieten für Lokalitäten, die für die Veranstaltung vorgesehen sind, hat der Kunde zu tragen. Eine Weiterverrechnung an den Caterer ist ausgeschlossen.
4. Preise
4.1. Alle im Angebot angeführten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (netto), sowie anderer sonstiger Steuern und Abgaben.
4.2. Die Kosten im Angebot sind teilweise geschätzt und können bei einer Abweichung der Personenanzahl, Lokalität, Programmablauf, aliquote Änderungen verursachen. Die Angabe der Getränke- und
Personalkosten ist geschätzt und wird nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet.
4.3. Angebote vom Caterer sind unverbindlich. Der Caterer behält sich das Recht vor, Anfragen auch nach erfolgter Angebotslegung, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
4.4. Nach Vertragsabschluss sind die Angebotspreise vier Monate gültig. Der Caterer ist nach Ablauf dieser vier Monate berechtigt, mögliche Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder
Lohnerhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Sollte der angepasste Preis den Preis bei Vertragsschluss um mehr als 15% übersteigen, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4.5. Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zu verrechnen.
4.6. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichem, sind wenn
nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht in der Angebotssumme enthalten. Dies gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagszahlungen an der vor Ort ansässigen Gastronomie.
5. Stornobedingungen
5.1. 10 Werktage vor der Veranstaltung muss die endgültige Gästeanzahl verbindlich und schriftlich bekannt gegeben werden. Diese Zahl gilt als Mindestzahl und wird in jedem Fall verrechnet.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich bis spätestens 10 Werktagen vor der Veranstaltung, den genauen Ablauf der Veranstaltung bekannt zu geben.
5.3. Sollte sich die Gästeanzahl innerhalb der 10 Werktage vor der Veranstaltung erhöhen, wird der Caterer nach bestem Gewissen, den Mehrbedarf abzudecken. Mögliche Mehrkosten die dadurch entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet.
5.4. Bei Stornierung ab Auftragserteilung bis 3 Monate Tage vor der Veranstaltung werden 50 Prozent des letztgültigen Angebotes fällig.
5.5. Bei Stornierung von unter 1 Monat vor der Veranstaltung werden 75 Prozent des letztgültigen Angebotes fällig.
5.6. Bei Stornierung unter 1 Monat vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebotes fällig.
5.7. Bei einer Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden werden allfällige Vorbereitungskosten wie zum Bespiel Stornogebühren von Equipment, Musiker, Künstler, Lokalitäten, etc. an den Kunden
weiterverrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Auftrag ist erst verbindlich unter schriftlicher Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Kunden und des Rechnungsempfängers, sowie nach unterfertigter Retoursendung der von uns ausgestellten Auftragsbestätigung und Rückbestätigung des Caterers.
6.2. Bei mündlicher Auftragserteilung muss binnen kürzester Zeit eine schriftliche Auftragserteilung folgen.
6.3. Der Auftrag muss sowohl vom Auftraggeber als wie auch vom Rechnungsempfänger, sollten diese beiden nicht ident sein, unterzeichnet werden. In jedem Falle aber haften der Auftraggeber sowie der Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen.
6.4. Änderungen der Teilnehmerzahl sowie des Eventablaufes können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben.
6.5. Die Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Eine Anzahlung von 50% wird VOR der Veranstaltung fällig.
6.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlung aufgrund von unvollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6.7. Bei Auftragserteilung werden 50 Prozent der Auftragssumme als Anzahlung fällig.
7. Versicherung
Allfällige Versicherungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Veranstalter selbst abzuschließen.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Wien vereinbart.